ERMS transformiert ihre Kosten für Sarbanes-Oxley in Investitionen für den Erfolg Ihres Unternehmens.

Als Antwort auf die Finanzskandale amerikanischer Konzerne und das stark gesunkene Vertrauen der Anleger in die veröffentlichten Unternehmensdaten trat zum 1. Juli 2002 das wegweisende Gesetz, der Sarbanes-Oxley Act (SOA), in Kraft.

Neben der Neuregelung der Bilanzaufsicht werden insbesondere strengere Anforderungen an die Qualität, Transparenz und Unabhängigkeit der Unternehmensführung, aber auch an die Wirtschaftsprüfer gestellt.

Der Sarbanes-Oxley Act gilt als ein Meilenstein im amerikanischen Wirtschaftsrecht mit weitgehenden Konsequenzen für börsennotierte Kapitalgesellschaften und deren Wirtschaftsprüfer. Durch seine exterritoriale Geltung entfaltet das Gesetz auch Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen, sofern diese den US-Kapitalmarkt in Anspruch nehmen, sowie deren (Schweizer) Wirtschaftsprüfer.

Als wesentliche Neuerungen des Sarbanes-Oxley Act sind zu nennen:

  • Errichtung des Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB)
  • Eidesstattliche Beglaubigung von Quartals- und Jahresabschlüssen
  • Kürzere Offenlegungszeiträume fur SEC-notierte Unternehmen
  • Zusätzliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Corporate Governance
  • Erheblich strengere Anforderungen an die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems und Berichterstattung durch die Unternehmensführung.

Darüber hinaus wurden die Verantwortlichkeiten von Abschlussprüfern sowie deren Beziehung zu Mandanten grundlegend neu definiert.

Im Zentrum des Interesses stehen folgende beiden Gesetzesartikel:

Sarbanes-Oxley Act § 302

Nach dieser Regelung muss die Wirksamkeit der internen Kontrollen viertelj ährlich schriftlich bestätigt werden. Hierbei hat die Securities and Exchange Comission (SEC) – die US -amerikanische Börsenaufsicht – „interne Kontrollen“ mit dem Begriff „Disclosure Controls and Procedures“ (DC&P) definiert. Diese umfassen – zusätzlich zu den Kontrollen der Richtigkeit der Finanzberichterstattung – alle Kontrollstrukturen, die mit der vollständigen und korrekten Darstellung des Unternehmens in der Öffentlichkeit in Zusammenhang stehen. Hierunter fallen also auch Kontrollen von operationalen Prozessen sowie von der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Sarbane-Oxley Act § 404

Erstmalig für das Jahr 2004 wird ein Bericht vom Unternehmensmanagement über die internen Kontrollen Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses. Dazu muss das Unternehmen einerseits über dokumentierte interne Kontrollen der Richtigkeit der Finanzberichterstattung verfügen und andererseits eine Bewertung der Vollständigkeit und Wirksamkeit der internen Kontrollen abgeben. Dies wird im Rahmen der jährlichen Abschlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und testiert.

Erleichterungen für ausländische Unternehmen

Wegen der Komplexität der Implementierung und Prüfung eines IKS beinhaltet allerdings die Final Rule zwei Erleichterungen fur ausländische Unternehmen:

  • Verlängerte Frist für die Umsetzung der Regelungen. Die ausländischen Unternehmen mussten diese Regelungen erstmals für Geschäftsjahre anwenden, die am 15. April 2005 oder später enden.
  • Befreiung von der Pflicht zur quartalsweisen Berichterstattung über wesentliche Veränderungen im IKS. Die ausländischen Unternehmen sind von der Pflicht befreit, über wesentliche Änderungenim IKS quartalsweise zu berichten. Es wird als ausreichend angesehen, wenn derartigeVeränderungen ausschließlich in den Jahresabschlüssen bekannt gegeben werden.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Die Konsequenzen, die Pflichtversäumnisse fur das Unternehmen und deren Management haben, reichen damit von negativer Publizität, Ansehensverlust und sinkenden Börsenkursen bis hin zu Freiheitsstrafen. Es verwundert daher nicht, dass sich die Unternehmen in den USA in selten zu beobachtender Sorgfältigkeit auf die neuen Herausforderungen einstellen.

Schlussfolgerung

Der Sarbanes-Oxley Act und darin speziell die Final Rule zu Section 404 stellt die betroffenen Unternehmen und deren Wirtschaftsprüfer vor erhebliche Herausforderun­gen. Die Praxis zeigt, dass die Implementierung der Anforderungen des Sarbanes-Oxley Act und deren Verwaltung eine sehr komplexe und interdisziplinäre Aufgabe darstellt, die erhebliche Anstrengungen erfordert.

ERMS Leistungen:

Die Prüfung sowie das Design und die Implementierung ganzheitlicher Interner Kontrollsysteme gehört zu unseren absoluten Kernkompetenzen, und das nicht erst seit es Sarbanes Oxley gibt. Unsere interdisziplinär ausgebildeten Mitarbeiter verfügen über bis zu 20 Jahren Erfahrung in diesen Bereichen bei grossen nationalen sowie multinationalen Unternehmen. Dadurch können wir unseren Kunden garantieren, dass sie durch unsere Unterstützung nicht nur relevante Gesetze erfüllen, sondern in erster Linie ein massgeschneidertes Führungswerkzeug erhalten, das Vertrauen und Sicherheit schafft.