Bei fehlendem Wettbwerb vereinbart vor allem die öffentliche Hand im Rahmen von grösseren Beschaffungen ein Einsichtsrecht in die Preisbildung ihrer Lieferanten. Dieses Einsichtsrecht wird im Rahmen einer Preisprüfung bei der entsprechenden Firma der Privatindustrie oder einem staatlichen Betrieb des In- oder Auslandes wahrgenommen. Dabei wird die Korrektheit des vereinbarten Preises beurteilt.

Ein Einsichtsrecht resp. eine Preisprüfung kann zudem vereinbart werden wenn bei vorhandenem Wettbewerb der Preis des Vertrages nach Ergebnis, mit Gewinnlimitierung oder mit einer Gewinn- resp. Verlustbeteiligung vereinbart wurde.

Die Grundlagen für eine Preisprüfung sind das Rechnungswesen, das Kalkulationsschema sowie darauf basierende Vor- und/oder Nachkalkulation des Anbieters.

ERMS verfügt über Prüfer mit langjähriger Führungserfahrung auf den Gebieten Einführung und Optimierung von Kosten- und Leistungsrechnung, Investitions- und Finanzrechnung sowie strategischem Controlling. Zusammen mit unserer ausgeprägten Kompetenz für Informatik und automatisierte Geschäftsprozesse sind wir in der Lage, unsere Kunden bei Preisprüfungen in komplexesten Umgebungen zielführend zu unterstützen oder solche im Auftrag effektiv und effizient durchzuführen.